Prominente Beispiele zeigen, dass mit dem Hinterziehen von Steuern nicht zu spaßen ist. Neben einer Geldstrafe droht im schlimmsten Fall sogar Freiheitsentzug. Kommen Sie zu uns, und lassen Sie
sich umfassend zum Thema Selbstanzeige beraten. Wir verfügen über langjährige Erfahrung und wissen, welche Schritte einzuleiten sind, um Schlimmeres abzuwenden. Wir lassen Sie auch im Falle eines Prozesses nicht allein.
Beratung zur Selbstanzeige
Verteidigung wegen Hinterziehung von Steuern
Einstellung des Verfahrens gegen Auflage gem. §153a StPO
steuerrechtliche Beratung von Strafverteidigern im Strafprozess
begleitende Prozessführung vor dem Finanzgericht neben der Verteidigung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
Das Steuerstrafrecht zählt zu unseren Spezialgebieten.
Wir stehen Ihnen zur Seite.