Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen sich jährlich einer Jahresabschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterziehen.
Bei der Jahresabschlussprüfung wird die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Bilanzierung überprüft. Als Ergebnis der Prüfung wird ein Bestätigungsvermerk erteilt.
Sie erwarten von Ihrem Wirtschaftsprüfer mehr als nur die Erteilung eines Bestätigungsvermerks. Das haben Sie mit uns gemeinsam. Wir verstehen uns als Ihr verlässlicher Partner zu jeder Zeit und nicht nur zum Jahresende.
Gesetzliche und freiwillige Jahres- und Konzernabschlussprüfungen nach HGB oder IFRS
Prüfungen von Vereinen, Stiftungen und Verbänden
Prüfung von Zwischenabschlüssen und Sonderbilanzen zu den verschiedensten Anlässen wie Auseinandersetzung, Umwandlung oder Liquidation
Gründungs- und Kapitalerhöhungsprüfungen bei Kapitalgesellschaften
Umwandlungs- und Verschmelzungsprüfungen
Die Prüfungsleistungen erbringt die R+K Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zu der wir gerne den Kontakt herstellen.