• Sie wollen sich über das Steuerstrafrecht informieren?

Steuerstrafrecht in Dresden

Prominente Beispiele zeigen, dass mit dem Hinterziehen von Steuern nicht zu spaßen ist. Neben einer Geldstrafe droht im schlimmsten Fall sogar Freiheitsentzug. Kommen Sie zu uns, und lassen Sie
sich umfassend zum Thema Selbstanzeige beraten. Wir verfügen über langjährige Erfahrung und wissen, welche Schritte einzuleiten sind, um Schlimmeres abzuwenden. Wir lassen Sie auch im Falle eines Prozesses nicht allein.

Verwandte Leistungen

Ihr Steuerberater in Dresden

BFGS Steuerberatung Dresden Christoph Pfennings

StB/RA/FAStR C. Pfennings

Leiter der BFGS Beratungsstelle in Dresden

Unser Angebot

  • Beratung zur Selbstanzeige

  • Verteidigung wegen Hinterziehung von Steuern

  • Einstellung des Verfahrens gegen Auflage gem. §153a StPO

  • steuerrechtliche Beratung von Strafverteidigern im Strafprozess

  • begleitende Prozessführung vor dem Finanzgericht neben der Verteidigung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

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