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Steuerstrafrecht in Leipzig

Prominente Beispiele zeigen, dass mit dem Hinterziehen von Steuern nicht zu spaßen ist. Neben einer Geldstrafe droht im schlimmsten Fall sogar Freiheitsentzug. Kommen Sie zu uns, und lassen Sie
sich umfassend zum Thema Selbstanzeige beraten. Wir verfügen über langjährige Erfahrung und wissen, welche Schritte einzuleiten sind, um Schlimmeres abzuwenden. Wir lassen Sie auch im Falle eines Prozesses nicht allein.

Verwandte Leistungen

Ihre Steuerberaterin in Leipzig

BFGS Leipzig Steuerberaterin Stephanie Look

Stephanie Look

seit 2017 Leiterin der BFGS Beratungsstelle in Leipzig

Unser Angebot

  • Beratung zur Selbstanzeige

  • Verteidigung wegen Hinterziehung von Steuern

  • Einstellung des Verfahrens gegen Auflage gem. §153a StPO

  • steuerrechtliche Beratung von Strafverteidigern im Strafprozess

  • begleitende Prozessführung vor dem Finanzgericht neben der Verteidigung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

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