• Sie wollen sich über das Steuerstrafrecht informieren?

Steuerstrafrecht in Mainz

Prominente Beispiele zeigen, dass mit dem Hinterziehen von Steuern nicht zu spaßen ist. Neben einer Geldstrafe droht im schlimmsten Fall sogar Freiheitsentzug. Kommen Sie zu uns, und lassen Sie
sich umfassend zum Thema Selbstanzeige beraten. Wir verfügen über langjährige Erfahrung und wissen, welche Schritte einzuleiten sind, um Schlimmeres abzuwenden. Wir lassen Sie auch im Falle eines Prozesses nicht allein.

Verwandte Leistungen

Ihr Steuerberater in Mainz

BFGS Steuerberater Andreas Hartwig

Andreas Hartwig

seit 1992 Leiter der BFGS Beratungsstelle in Wiesbaden

Unser Angebot

  • Beratung zur Selbstanzeige

  • Verteidigung wegen Hinterziehung von Steuern

  • Einstellung des Verfahrens gegen Auflage gem. §153a StPO

  • steuerrechtliche Beratung von Strafverteidigern im Strafprozess

  • begleitende Prozessführung vor dem Finanzgericht neben der Verteidigung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren